Wieso werden die Rettungsboote schon zu Wasser gelassen?

Das Volk glaubt, das dass stolze Schiff BER wieder volle Fahrt macht. Es wirkt daher nicht beruhigend, wenn die Offiziere an Bord bereits mit aufgeblasenen Schwimmwesten herumlaufen. Ein solches Großprojekt scheitert ja nicht an Lärmschutz oder Flugrouten. Die Lappalie „Baugenehmigung“ könnte das aber Schiff auf den Sand setzen.

Spätestens seit Freitag wissen wir, was der vorliegende Gesetzentwurf bezwecken soll. Er ist Copy-and-Paste aus der MBO. Der große Vorteil: er verfügt über ein Gutachten zur Rechtssicherheit.
Es gibt eine kleine Abweichung zur MBO im § 73 Absatz 2. Die ist einzig für den BER.
Der Zeitpunkt, das Gesetz in den Landtag einzubringen, ist gut gewählt. Eine ernsthafte Diskussion zum Inhalt kann nicht mehr erfolgen, nach Erpressung durch Zeitdruck sieht es aber auch noch nicht aus.

Die zuständige Ministerin hat für die Abgeordneten jetzt zwei Szenarien:

  • Annahme des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Form. Die 100 Mio. Mehrkosten pro Jahr für den Verbraucher durch Abbau von Prävention und der Verlust von ein paar Hundert Arbeitsplätzen sind gegen den Weiterbau des BER abzuwägen. Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ist rechtssicher.
    Die Ministerin hat alles in ihrer Macht stehende getan, um den Weiterbau des BER zu ermöglichen.
  • Änderung des Gesetzentwurfes. Das kann durch die zeitliche oder rechtliche Komponente unkalkulierbare Risiken erzeugen.Vermutlich stehen bereits Heerscharen von Anwälten aus dem südlichen Berliner Umland in den Startlöchern und werden nach dem Haar in der Suppe suchen. Die Gesetzesnovelle kann scheitern. Schuld ist das Parlament.
    Die Ministerin hat alles in ihrer Macht stehende getan, um den Weiterbau des BER zu ermöglichen.

Der doppelt auftretende Satz in beiden Szenarien ist die Schwimmweste für spätere Untersuchungsausschüsse.

Eine dritte Variante, das Terminal in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit fertig zu stellen, hat wohl niemand ernsthaft in Erwägung gezogen.

Out now..

In der vergangenen Woche gab es eindeutige Voten der Kammern und der VPI zur Unterstützung unserer aktuellen Kampagne für den Erhalt des Verbraucherschutzes im Baurecht. Der vorliegende Entwurf der Kabinettvorlage zur Novellierung der BbgBO hat die Eindeutigkeit der Zustimmung noch einmal beschleunigt.

Im Entwurf zum „Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung“ werden in der Begründung für die Novellierung wichtige Sachverhalte falsch bzw. verzerrt wiedergegeben. In der Rechtsfolgenabschätzung werden Auswirkungen und vor allem Kosten verschwiegen. Allein der Wegfall der Prävention im Verfahrensrecht wird den Bürger pro Jahr rund 100 Millionen Euro kosten.
Ob das Vorsatz oder einfach nur Unbedarftheit ist bleibt herauszufinden. Aus den öffentlichen Äußerungen des zuständigen Referatsleiters müssen wir jedoch annehmen, dass dem MIL die tatsächlichen Sachverhalte und Folgen bekannt sind.
Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Parlament und Öffentlichkeit getäuscht werden sollen.
Es ist zu befürchten, dass das drohende Auslaufen der Baugenehmigung „Terminal BER“ im Herbst 2016 als Druckmittel auf das Parlament für die Verabschiedung eines Gesetzes mit unklaren Folgen benutzt wird.
Der Gesetzentwurf verursacht zu viele Kollateralschäden, nur um die Änderung des § 73 Absatz 2 darin zu verstecken.

Gestern wurde unser Positionspapier an die Abgeordneten des „Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung“ ausgeliefert. Zur selben Zeit fand ein Gespräch mit dem Abgeordneten Henryk Wichmann (CDU, Verbraucherschutz) statt. Es bleibt festzustellen, dass die Kausalität Baurecht und Verbraucherschutz weitgehend unerkannt ist. Das Thema ist durch seine Auswirkungen jedoch hoch interessant.
Es ist unsere Aufgabe den Fokus der öffentlichen Diskussion weiter auf unser Anliegen zu richten.

Die neue Bauordnung ist das „Einwickelpapier“..

..für den einen wichtigen Absatz. Dort heißt es:

„.. Neuregelung der Geltungsdauer von Genehmigungen für planfestgestellte oder plangenehmigte Bauvorhaben
Die Regelung verlängert die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und des Vorbescheids für planfestgestellte oder plangenehmigte Vorhaben, indem sie die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und des Vorbescheides mit der Geltungsdauer des zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschlusses oder der zugrundeliegenden Plangenehmigung verknüpft.

.. Die Regelung soll für alle Baugenehmigungen gelten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der BbgBO noch nicht in ihrer
Geltungsdauer abgelaufen waren.“

Damit wird die im Herbst 2016 auslaufende Baugenehmigung für das BER Terminal gerettet.
Danke cb07f9d5bb5aaabd5fd577a2e218aa2e, für das Dokument.

Die Republik der organisierten Verantwortungslosigkeit

Irgend wie hat es in diesem Land auch der letzte Automuffel mitbekommen, bei VW stinkt es gewaltig.
Die politisch Verantwortlichen sind bestürzt, entsetzt und (wie immer) überrascht.
Es wurden doch Verordnungen über Abgaswerte erlassen und ökonomische Hebel für saubere Autos (KFZ-Steuer) angesetzt.
Die Kontrolle hat man dann auch umstandslos der ausführenden Industrie überlassen.
Mit der Entwicklung unsauberer Software wurde eine Menge Geld bei der Entwicklung sauberer Motoren gespart.

Wenn man sich in diesem Licht den geplanten Rückzug hoheitlicher Kontrolle aus dem Baurecht betrachtet, stellt sich unweigerlich die Frage „Cui bono?“.
Einer Bauindustrie, die sich frei von beengenden Regeln gewinnoptimierend entfalten kann.
Untersuchungen von Versicherungen und die Studie des Bauherrenschutzbundes sprechen da eine deutliche Sprache.
Der Referentenentwurf der neuen Bauordnung NRW wertet 20 Jahre Rückzug aus staatlicher Kontrolle als einen Fehler.
Neben den explodierenden Risiken und Kosten für den Bürger sind fehlende Fachkräfte (weil abgebaut) in den Bauaufsichten ein weiterer Aspekt dieser Fehlentwicklung.

Müssen wir diesen Fehler ebenfalls machen? Reicht es nicht, wenn einer in der Familie die heiße Herdplatte anfasst?

Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf

Die EU-Kommission will die HOAI abschaffen. Warum das falsch wäre und wie der Widerstand dagegen aussieht, erklärt hier Bundesarchitektenkammer-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. (mehr …)

Neue Herausforderungen für die Bauwirtschaft

Das ist kein Produkt-Placement für für die Anwaltskanzlei Streitbörger & Speckmann in Potsdam. Es gibt jedoch in ihrer Anzeige in der Wirtschaftsbeilage der PNN auf Seite 11 einige  zum Thema passende Aussagen. (mehr …)

Anhörung- Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenwärtig wird die „Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung“ vorbereitet.
Im Rahmen der Anhörung wurden Sie durch das MIL aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Das neue Baurecht wird, angelehnt an die „Musterbauordnung“, zu einem massiven Abbau des
Verbraucherschutzes führen. (mehr …)

Unsere Justiz geht auf die Straße..

Heute sind in Potsdam hunderte Beamte und Angestellte der Justiz auf die Straße gegangen um gegen Stellenabbau und Arbeitsüberlastung zu demonstrieren.
Hier dazu der Link vom RBB.
Es wird die Brandenburger Justiz freuen, dass Ministerin Kathrin Schneider (MIL) ihnen in (mehr …)

Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten

Das Institut für Bauforschung e. V. Hannover hat eine Studie zur aktuellen Situation der Bauschäden und Bauschadenskosten erstellt. Der Bauherrenschutzbund e.V. ist Auftraggeber der Studie. Die Studie zeigt in einer drastischen Art und Weise wohin Deregulierung und Abbau von Prävention im Baurecht führen. Die Leiterin des Institutes (mehr …)

BER-Baugenehmigung droht vor Bauende auszulaufen

Die Baugenehmigung für das Terminalgebäude läuft 2016 aus. So die Worte von Stephan Loge (Landrat von Dahme-Spreewald). Das „erfolgreichste“ Projekt der öffentlichen Hand in Brandenburg droht, trotz Dementi, jetzt der Super-GAU. Ein Grund mehr für die Herren Schweinberger und Förster den Entwurf der Bauordnung jetzt auf die Überholspur zu (mehr …)

Worum es eigentlich geht..

Die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum stellt für die meisten privaten  Haushalte die umfangreichste finanzielle Investition im gesamten Lebenslauf dar.  Dementsprechend ist Wohneigentum – so vorhanden – innerhalb der Privatvermögen eine bedeutende Komponente im Vermögensportfolio. (mehr …)